Das Parlament und die Regierung haben die Regulierung von EKAER in zahlreichen Punkten auf eine neue Grundlage gestellt. Änderungen werden- unter anderen- bezüglich der Kriterien und Rechtstitel der Befreiung eintreten, aber es stellte sich auch heraus, dass in diesen Fällen die Bestimmungen des MwsT-Gesetzes berücksichtigt werden müssen (unter die Definitionen von „Beschaffung von Waren” beziehungsweise „Beschaffung von Waren innerhalb der Gemeinschaft” müssen die Bestimmungen des MwsT-Gesetzes verstanden werden),
beziehungsweise, dass- beim Übergang vom Null-Toleranz-Prinzip zu einer steuerzahlerfreundlichen Regulierung – es bei welchen registrierungspflichtigen Angaben zulässig wird, einen Fehler von zehn Prozent zu begehen.
Für weitere Informationen klicken Sie hier: http://ado.hu/rovatok/ado/atirtak-az-ekaer-tú
Die am 1. März in Kraft tretenden weiteren grundlegenden Änderungen werden hier zusammengefasst: http://ekaer.hu/aktualis/ekaer-valtozasok-marcius-1-jetol/